3.1.6 Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

Es ist an der Zeit, die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems zu benennen:


Definition: Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

Definition

Die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ist die Betriebsmittelverwaltung.

(Und da die Begriffe Betriebsmittel und Ressource synonym verwendet werden können, spricht man auch von der Ressourcenverwaltung als zentraler Aufgabe.)


Diese Definition liefert mit der Betriebsmittelverwaltung einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:

  • Verwaltung mehrerer Prozesse
  • Aus- und Einlagern von Prozessen
  • Verwaltung des Hauptspeichers
  • Versorgung aller Prozesse mit benötigten Teilen des Hauptspeichers
  • Auswahl des jeweils nächsten Prozesses für die CPU
  • Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern
  • Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte


Hinweis

Selbstverständlich gibt es noch eine Reihe weiterer Aufgaben, die ein Betriebssystem übernehmen kann. Wir beschränken uns in dieser Lerneinheit allerdings auf die hier genannten grundlegenden Tätigkeiten.



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