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Diese Definition liefert mit der ''Betriebsmittelverwaltung'' einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems: | |||
* Verwaltung mehrerer Prozesse | |||
* Aus- und Einlagern von Prozessen | |||
* Verwaltung des Hauptspeichers | |||
* Versorgung aller Prozesse mit benötigten Teilen des Hauptspeichers | |||
* Auswahl des jeweils nächsten Prozesses für die CPU | |||
* Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern | |||
* Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte | |||
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{{#index:Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems|Aufgabe, Betriebssystem|Betriebssystem, Aufgabe}}
Die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ist die Betriebsmittelverwaltung.
Diese Definition liefert mit der Betriebsmittelverwaltung einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:
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