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* Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern | * Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern | ||
* Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte | * Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte | ||
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{{#index:Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems|Aufgabe, Betriebssystem|Betriebssystem, Aufgabe}}
Die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ist die Betriebsmittelverwaltung.
Diese Definition liefert mit der Betriebsmittelverwaltung einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:
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