3.1.6 Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

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Diese Definition liefert mit der ''Betriebsmittelverwaltung'' einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:
* Verwaltung mehrerer Prozesse
* Aus- und Einlagern von Prozessen
* Verwaltung des Hauptspeichers
* Versorgung aller Prozesse mit benötigten Teilen des Hauptspeichers
* Auswahl des jeweils nächsten Prozesses für die CPU
* Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern
* Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte
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Version vom 14. Oktober 2013, 14:45 Uhr

Definition: Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

{{#index:Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems|Aufgabe, Betriebssystem|Betriebssystem, Aufgabe}}

Definition

Die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ist die Betriebsmittelverwaltung.

Diese Definition liefert mit der Betriebsmittelverwaltung einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:

  • Verwaltung mehrerer Prozesse
  • Aus- und Einlagern von Prozessen
  • Verwaltung des Hauptspeichers
  • Versorgung aller Prozesse mit benötigten Teilen des Hauptspeichers
  • Auswahl des jeweils nächsten Prozesses für die CPU
  • Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern
  • Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte



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