3.1.6 Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
==== Definition: Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ====
<p>
<p>
==== Definition: Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ====
{{#index:Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems|Aufgabe, Betriebssystem|Betriebssystem, Aufgabe}}
{{#index:Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems|Aufgabe, Betriebssystem|Betriebssystem, Aufgabe}}
<loop_area type="definition">
<loop_area type="definition">

Version vom 14. Oktober 2013, 14:47 Uhr

Definition: Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

{{#index:Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems|Aufgabe, Betriebssystem|Betriebssystem, Aufgabe}}

Definition

Die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ist die Betriebsmittelverwaltung.

Diese Definition liefert mit der Betriebsmittelverwaltung einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:

  • Verwaltung mehrerer Prozesse
  • Aus- und Einlagern von Prozessen
  • Verwaltung des Hauptspeichers
  • Versorgung aller Prozesse mit benötigten Teilen des Hauptspeichers
  • Auswahl des jeweils nächsten Prozesses für die CPU
  • Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern
  • Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte



Diese Seite steht unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Unported Lizenz http://i.creativecommons.org/l/by/3.0/80x15.png