3.1.6 Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

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Version vom 15. Oktober 2013, 12:06 Uhr

Definition: Zentrale Aufgabe eines Betriebssystems

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Definition

Die zentrale Aufgabe eines Betriebssystems ist die Betriebsmittelverwaltung.

Diese Definition liefert mit der Betriebsmittelverwaltung einen zentralen Oberbegriff zu den bislang bereits identifizierten Aufgaben eines Betriebssystems:

  • Verwaltung mehrerer Prozesse
  • Aus- und Einlagern von Prozessen
  • Verwaltung des Hauptspeichers
  • Versorgung aller Prozesse mit benötigten Teilen des Hauptspeichers
  • Auswahl des jeweils nächsten Prozesses für die CPU
  • Datei- und Verzeichnisverwaltung auf Datenträgern
  • Verwaltung der Ein- und Ausgabegeräte

Hinweis

Selbstverständlich gibt es noch eine Reihe weiterer Aufgaben, die ein Betriebssystem übernehmen kann. Wir beschränken uns in dieser Lerneinheit allerdings auf die hier genannten grundlegenden Tätigkeiten.



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